AGB

Aufnahmealter: Zwischen 6 und 20 Jahren. Ausnahmen sind nach Ermessen der Schulverwaltung möglich.

Probestunde: Es finden regelmäßig kostenlose Probestunden statt. Ein Termin ist mit der Schule abzusprechen.

Gruppen: Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4, die Höchstteilnehmerzahl 12 Kinder. Die Kinder werden von der Schule in ihrem Alter entsprechende Gruppen eingeteilt. Unterrichtserteilung:
Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und hat eine Dauer von 60 Minuten. Gebühren: Anmeldungen sind verbindlich. Die Kursgebühr beträgt z.Zeit € 43,00 pro Monat wird bis zum 3. jeden Monats per Dauerauftrag auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Die Gebühr ist als Jahresbetrag gerechnet und wird durch gezahlt. Während der Ferienzeit und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Gebühr ist jeweils zum ersten eines Monats auf folgendes Konto zu überweisen:
Sabine Meissner DE47 5058 0005 0506 7790 01


Die Inhalte des Stundenplans und des Lehrpersonals bleiben der Kiju- Theaterschule vorbehalten. Die Kiju- Theaterschule ist berechtigt, die Kursgebühren mit Wirkung zu Beginn einen neues Kalenderjahres angemessen zu erhöhen, um die Gebühren an gestiegene Kosten für Lehrkräfte, Raummiete etc. anzupassen.


Kündigung: Beide Vertragspartner haben das Recht, ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung und ersetzt keine Kündigung.


Unterrichtsausfall: Die durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen seitens des Lehrers ausgefallenen Stunden werden nachgeholt. Beim Unterrichtsausfall versucht die Schule die Eltern und Kinder rechtzeitig zu benachrichtigen. Der Unterrichtsausfall seitens des Schülers kann weder nachgeholt noch rückvergütet werden.


Versicherung: Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schüler sind verpflichtet, die Kiju-Theaterschule und deren Erfüllungshilfen über vorhandene Verletzungen, bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren.Die Kiju- Theaterschule und deren Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich während der Unterrichtszeiten. Für Verletzungen oder Schäden, die ein Kind einem anderen Kind oder Erwachsenen zufügt, haften die Eltern des Kindes. Für Verletzungen oder Unfälle, die ein Kind in den Räumen des Kiju- Theaters erleidet, übernimmt die Kiju-Theaterschule keine Haftung, sofern den Verantwortlichen (Kursleiter/in oder andere Mitarbeiter der Theaterschule) nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


Verschmutzung und Zerstörung jeder Art muss den Eltern in Rechnung gestellt werden.

Aufsichtspflicht
Sie besteht ausschließlich während des Unterrichts.Vor und nach des Unterrichts sind die erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen aufsichtspflichtig. Daher bitten wir, die Kinder nach dem Unterrichts rechtzeitig abzuholen.


Besuch vom Unterricht:
Die Erziehungsberechtigten werden zu gesonderten Präsentationen und Aufführungen des Unterrichtsstoffes eingeladen. Ansonsten bitten wir, während der Kurse nicht mit in den Proberaum zu kommen, da dies eine erhebliche Ablenkung der Kursteilnehmer bedeutet. AGB